Die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" (GoBD) wurden auf Initiative von Finanzverwaltungen sowie Bund und Ländern 2015 eingeführt. Unternehmen haben damit einerseits Rechtsklarheit, aber auch deutlich mehr Aufwand und Risiken bei Nichteinhaltung der GoBD. Zu beachten sind vor allem Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, welche alle Unternehmer betreffen.
Wir begleiten Sie dabei, den rechtlichen Rahmen zu erfüllen. Vieles davon erfolgt ganz unbemerkt durch unsere tägliche Arbeit. Den Rest klären wir in der persönlichen Beratung.