Wertermittlung von Eigentumswohnungen

Zu dieser Rubrik zählen

  • die Ermittlung des Verkehrswertes von Eigentumswohnungen
  • die Ermittlung des Verkehrswertes von Eigentumswohnanlagen
  • die Wertermittlung sonstiger Miteigentumsanteile und von Sondereigentum
  • Gutachten für Banken und Versicherungen (Beleihungswertgutachten)

Der Verkehrswert einer Eigentumswohnung oder einer Eigentumswohnanlage wird allgemein aus dem Ergebnis des Ertragswert- und des Vergleichswertverfahrens abgeleitet. Er stellt damit den Wert des Grundstückes bezogen auf eine allgemein mögliche und nach dem Planungsrecht zulässige Nutzung in dem jeweiligen Marktsegment dar.

Die Bodenwertermittlung erfolgt nach dem Vergleichsverfahren. Der der jeweiligen Wohnung zuzuordnende Bodenwertanteil wird für die Ertragswertermittlung ermittelt.

Die Wertermittlung im Vergleichswertverfahren erfolgt anhand von Vergleichsobjekten (Kauffälle, die von den Gutachterausschüssen bereitgestellt werden können). Vorhandene Unterschiede zu dem Bewertungsobjekt können mittels Zielbaummethode oder anderer geeigneter Methoden harmonisiert werden. 

Die nachhaltig zu erzielenden Mieten, der Liegenschaftszinssatz und die Vergleichskaufpreise für Eigentumswohnungen werden aus dem vergleichbaren Marktsegment hergeleitet.

 
Verkehrswertgutachten

für bebaute und unbebaute Grundstücke jeder Form.

Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten

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