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Der Verkehrswert einer Eigentumswohnung oder einer Eigentumswohnanlage wird allgemein aus dem Ergebnis des Ertragswert- und des Vergleichswertverfahrens abgeleitet. Er stellt damit den Wert des Grundstückes bezogen auf eine allgemein mögliche und nach dem Planungsrecht zulässige Nutzung in dem jeweiligen Marktsegment dar.
Die Bodenwertermittlung erfolgt nach dem Vergleichsverfahren. Der der jeweiligen Wohnung zuzuordnende Bodenwertanteil wird für die Ertragswertermittlung ermittelt.
Die Wertermittlung im Vergleichswertverfahren erfolgt anhand von Vergleichsobjekten (Kauffälle, die von den Gutachterausschüssen bereitgestellt werden können). Vorhandene Unterschiede zu dem Bewertungsobjekt können mittels Zielbaummethode oder anderer geeigneter Methoden harmonisiert werden.
Die nachhaltig zu erzielenden Mieten, der Liegenschaftszinssatz und die Vergleichskaufpreise für Eigentumswohnungen werden aus dem vergleichbaren Marktsegment hergeleitet.
für bebaute und unbebaute Grundstücke jeder Form.
Komplettdienstleistung für Kommunen.
Klarheit über Wert und Verfahren.
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