Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) hat eine Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien erstellt. Diese Richtlinie können Sie unter www.bvs-ev.de einsehen.
Folgender externer Link zeigt die entsprechende Richtlinie: Honorar-Richtlinie. Die Honorare verstehen sich zuzüglich MWSt. Alternativ kann ein Festpreis vereinbart werden.
Bei Gerichtsgutachten, d.h. ein von einem Gericht beauftragtes Gutachten, richtet sich das Honorar nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
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