Kosten

Was kostet ein Gutachten?

Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) hat eine Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien erstellt. Diese Richtlinie können Sie unter www.bvs-ev.de einsehen.

Folgender externer Link zeigt die entsprechende Richtlinie: Honorar-Richtlinie. Die Honorare verstehen sich zuzüglich MWSt. Alternativ kann ein Festpreis vereinbart werden.

Bei Gerichtsgutachten, d.h. ein von einem Gericht beauftragtes Gutachten, richtet sich das Honorar nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Im Verbund mit anderen Experten

Dr. Herbert Sattler

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Heike Beyer

Vorstand Sächsischer Unternehmerstammtisch e.V.
Sachverstäniger, Marketing, Kommunikation, Motivation

Gabriele Gering-Klehn

 
Verkehrswertgutachten

für bebaute und unbebaute Grundstücke jeder Form.

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