Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) hat eine Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien erstellt. Diese Richtlinie können Sie unter www.bvs-ev.de einsehen.
Folgender externer Link zeigt die entsprechende Richtlinie: Honorar-Richtlinie. Die Honorare verstehen sich zuzüglich MWSt. Alternativ kann ein Festpreis vereinbart werden.
Bei Gerichtsgutachten, d.h. ein von einem Gericht beauftragtes Gutachten, richtet sich das Honorar nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Die Erhebung von Ausgleichsbeträgen gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben in der kommunalen Praxis. Zwischen rechtlichen Vorgaben, komplexer Wertermittlung und der Kommunikation mit Eigentümern entstehen häufig Unsicherheiten.
Dieses Buch bietet eine strukturierte und praxisnahe Anleitung für die rechtssichere Ermittlung und Umsetzung von Ausgleichsbeträgen. Es verbindet fundierte Bewertungsmethodik mit langjähriger Erfahrung aus zahlreichen Sanierungsverfahren.
Im Mittelpunkt steht das über viele Jahre entwickelte Brandenburger Modell, das eine transparente, nachvollziehbare und softwaregestützte Wertermittlung ermöglicht. Ergänzt wird das Werk durch zahlreiche Checklisten, Muster und Arbeitshilfen, die eine direkte Umsetzung in der Praxis erleichtern.
Das Buch richtet sich an Mitarbeitende in Kommunen, Sachverständige sowie alle, die an der Umsetzung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen beteiligt sind.
für bebaute und unbebaute Grundstücke jeder Form.
Komplettdienstleistung für Kommunen.
Klarheit über Wert und Verfahren.
Die Basis für Ihr Bankengespräch.